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Machen Sie sich vor der Fahrt mit dem Wohnmobil vertraut.
Wohnmobile haben durch ihre Größe ein anderes Bremsverhalten und andere Sichtverhältnisse als ein Pkw.
Achtung:
Viele Unfälle passieren, weil unerfahrene Wohnmobil-Fahrer die Durchfahrtshöhe bei Parkhäusern, Tunneln oder auch Brücken nicht beachten.
Wir empfehlen: Kleben Sie sich einen bunten Zettel ins Cockpit, der Sie an die Maße des Fahrzeugs erinnert.
Abhängig von der Größe des Fahrzeuges und der persönlichen Fahrweise verbraucht ein Reisemobil zwischen 12 und 16 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Das Kochen und Heizen erfolgt normalerweise mit Flüssiggas. Eine 11-Kilo-Gasflasche hält in der kühlen Jahreszeit rund vier Tage; im Sommer - ohne Heizung - kommt man damit mehrere Wochen aus. Eine Flaschenfüllung kostet zwischen 18 und 25 Euro.
Die Preisspanne für eine Nacht auf einem Camping-Stellplatz reicht von 5 bis 20 Euro. Einschlägige Reisemobil-Führer (z.B. vom ADAC) informieren Sie schon während der Reiseplanung über Lage, Preise und Ausstattung.
Natürlich können Sie auch spontan überall dort Halt machen und schlafen, wo dies nicht ausdrücklich durch Verkehrsschilder und andere Hinweise verboten ist. Dies dient auch der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Doch Vorsicht bei der Parkplatz-Nutzung von mehr als einer Nacht (betrifft auch Campingmöbel auf dem Gehweg oder Ausfahren der Markise), hier würde ein Sondernutzungsrecht erforderlich sein!
Ein sehr wichtiger Aspekt ist hier die Anzahl der erforderlichen Schlafplätze. Es trübt den täglichen Komfort, wenn Sie Abend für Abend die Sitzgruppe umbauen müssen, um ausreichend Schlafplätze zu bekommen. Mit kleinen und kürzeren Wohnmobilen ist man wendiger und flexibler (nicht überall findet man sofort einen 8-Meter Stellplatz). Ein großer Vollintegrierter bietet dagegen spürbar mehr Wohnkomfort und Platz für die Sportausrüstung.
Auf keinen Fall, das ist gesetzlich verboten. Wie im PKW auch müssen alle Insassen angeschnallt auf ihren Plätzen sitzen – und zwar nur auf den für die Fahrt zugelassenen Sitzplätzen mit entsprechendem Sicherheitsgurt.
Achten Sie auf die zulässige Gesamtmasse (im Fahrzeugschein eingetragen).
Vergessen Sie Frischwasser und Flüssiggas bei der Gewichtskalkulation nicht! Bei einem Reisemobil dürfen die Achslasten nicht überschritten werden. Die Beladung muss richtig verteilt werden: Schweres kommt nach unten, Leichtes nach oben. Verstauen Sie schwere Sachen möglichst in der Nähe der Achse. Die Ladung muss unbedingt gegen Verrutschen gesichert werden.
Jeder Wohnmobilvermieter der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine “Wohnmobilvermietung von Privat” im eigentlichen Sinne nicht geben. Achten Sie bitte bei Anmietung eines Wohnmobils auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als “Selbstfahrer-Vermietfahrzeug” vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfall KEINEN Versicherungsschutz!?
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Wer einen alten Führerschein der Klasse 3 hat, darf Reisemobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Die Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Reisemobile bis 3,5 Tonnen bewegen.
Grundsätzlich gilt aber: Mindestalter 22 Jahre, gültiger Führerschein seit mindestens 1 Jahr.
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Der Mieter erhält bei der Übergabe ein vollständig gereinigtes Fahrzeug. Sofern eine eigenständige Reinigung durch den Mieter gebucht wurde, ist dieser Zustand bei Rückgabe wiederherzustellen. Andernfalls berechnet der Vermieter für die Innenreinigung eine Pauschale von 150 €.
Sofern die Innenreinigung durch Brockmann Reisemobile gebucht wurde, ist das Wohnmobil in einem „besenreinen“ Zustand zurückzugeben.
*besenrein: Beseitigung grober Verschmutzungen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Bodenflächen und auch die Einbauküche, Herd und Kühlschrank, grob zu reinigen. Zudem muss das Wohnmobil ausgeräumt sein. Klebereste an Fenstern oder Wänden sind zu entfernt.
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Für das Wohnmobil bestehen eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 1000,00. Der Mieter wird wegen Details der Haftung auf Ziffer 7 der Allgemeinen Vermietbedingungen hingewiesen.
Der Schutzbrief beinhaltet Pannen- und Unfallhilfe direkt am Schadensort, Abschleppen bis 150 €, Bergen des Fahrzeuges, Mietwagen bis zu 7 Tage, Übernachtung (bei einer Entfernung von mehr als 50 Km vom Schadensort). Rückholung u.v.m.